
פאול גרונינגר





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פאול גרונינגר
Paul Grueninger war der Kommandant der Schweizer Grenzpolizei in der Region St. Gallen, die an Österreich angrenzt. Nach dem Anschluss Österreichs hatte die Schweiz ihre Grenze für Menschen ohne ordnungsgemäße Einreisepapiere dichtgemacht, und im Oktober 1938 führten Verhandlungen zwischen der Schweiz und Nazi-Deutschland zu der Einführung des berüchtigten „J", das in deutsche Pässe gestempelt wurde, die an Juden ausgestellt waren. Als sich die Situation der Juden in Österreich verschlechterte und die Zahl der Flüchtlinge, die versuchten, illegal in die Schweiz einzureisen, zunahm, stand der Siebenundvierzigjährige vor einem gewaltigen moralischen Dilemma: sollte er die Flüchtlinge zurückschicken in ihr Land, in dem gewalttätiger Antisemitismus offizielle Staatspolitik war, oder die Konsequenzen dafür tragen, dass er die expliziten Anweisungen seiner Regierung verletzte?
Grueninger entschloss sich, die offiziellen Anweisungen außer Acht zu lassen und den verzweifelten Flüchtlingen zu gestatten, in die Schweiz einzureisen. Darüber hinaus fälschte er, um den Status der Flüchtlinge zu legalisieren, deren Registrierung, so dass ihre Pässe angaben, sie hätten die Schweiz vor März 1938 erreicht, als die Einreise ins Land eingeschränkt wurde. Dank dieser Fälschung von Daten konnten die Ankömmlinge als „Legale" behandelt werden: man brachte sie ins Lager Diepoldsau, wo die Flüchtlinge, unterstützt von jüdischen Organisationen, auf Genehmigungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt oder die Weiterreise an einen endgültigen Zielort warteten. Grueninger, der Polizist, der sich entschloss, das Gesetz zu brechen, machte falsche Angaben bezüglich der Anzahl der Ankömmlinge und des Status der Flüchtlinge in seinem Bezirk und behinderte Bemühungen, Flüchtlingen auf die Spur zu kommen, von denen man wusste, dass sie auf illegalem Wege in die Schweiz eingereist waren. Er gab sogar sein eigenes Geld aus, um Winterkleider für bedürftige Flüchtlinge zu kaufen, die all ihren Besitz hatten zurücklassen müssen.
Die Deutschen setzten die Schweizer Behörden von Grueningers Taten in Kenntnis, und im März 1939 wurde er aus dem Polizeidienst entlassen. Leistungsansprüche wurden ihm entzogen, und er wurde wegen illegaler Genehmigung der Einreise von 3600 Juden in die Schweiz und Fälschung ihrer Meldepapiere vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft brachte zusätzliche Anklagepunkte vor, die ihm Hilfeleistung an individuelle Juden durch Schutz vor Entdeckung und durch Unterstützung bei der Aufbewahrung ihrer Wertgegenstände u.ä. vorwarfen.
Grueningers Prozess begann im Januar 1939 und zog sich über zwei Jahre hin. Im März 1941 befand ihn das Gericht für schuldig, seine Amtspflicht verletzt zu haben. Er verlor seine Altersversorgung, wurde mit einer Geldstrafe belegt und musste die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Das Gericht erkannte seine altruistische Motivation, war aber der Ansicht, er hätte dennoch den Vorschriften folgen müssen.
Verfemt und vergessen, verbrachte Grueninger den Rest seines Lebens unter schwierigen Umständen. Dennoch bereute er nie seinen Einsatz für die Juden. 1954 erklärte er seine Motive: „Es ging darum, Menschen zu retten, die vom Tod bedroht waren. Wie hätte ich mich unter diesen Umständen um bürokratische Erwägungen und Berechnungen kümmern können?“
Infolge von Protesten in den Medien schickte die Schweizer Regierung Grueninger im Dezember 1970 ein recht reserviertes Entschuldigungsschreiben, sah aber davon ab, den Fall wieder aufzunehmen und sein Pensionsrecht zurückzuerstatten. Erst nach seinem Tod wurden Schritte zu seiner Rehabilitierung unternommen.
Der erste Versuch wurde vom Bundesrat abgelehnt, und erst 1995 hob die Schweizer Regierung das Urteil gegen Grueninger endgültig auf.
1971, ein Jahr vor seinem Tod, verlieh Yad Vashem Paul Grueninger den Titel „Gerechter unter den Völkern“.
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