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Die Nürnberger Prozesse

Die Prozesse gegen 22 führende Köpfe des nationalsozialistischen Regimes begannen im November 1945 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg statt.
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Die Alliierten hatten in Erklärungen, die sie während des Krieges abgegeben hatten, ihre Absicht verdeutlicht, die Ausführenden der Kriegsverbrechen zu bestrafen. Das Gericht wurde damit beauftragt, die Urteile über Personen zu sprechen, die sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Frieden schuldig gemacht, diese geplant, organisiert, ausgeführt oder angeordnet hatten. Der Zusatz „International“, der dem Gericht gegeben wurde, sollte die Universalität des Gerichtsentscheids und dessen Bedeutung für die gesamte Welt unterstreichen.

Die Verurteilten der Nürnberger Prozesse waren Hermann Göring (Reichsbeauftragter für den Vierjahresplan und damit zuständig für die Enteignung jüdischen Eigentums, sowie Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe), Rudolf Heß (Hitlers Stellvertreter in der nationalsozialistischen Partei, nicht zu verwechseln mit Rudolf Höß, dem Kommandanten des Lagers Auschwitz), Joachim von Ribbentrop (Reichsaußenminister), General Wilhelm Keitel (Chef des Oberkommandos der Wehrmacht), Alfred Rosenberg (Minister für die besetzten Ostgebiete sowie führender Ideologe und Propagandist der nationalsozialistischen Partei), Ernst Kaltenbrunner (Leiter des Reichssicherheitshauptamtes nach Reinhard Heydrichs Tod), Hans Frank (Generalgouverneur des besetzten Polens), Wilhelm Frick (Reichsinnenminister und später Reichsprotektor von Böhmen und Mähren), Julius Streicher (Herausgeber des „Stürmer“ und einer der führenden Propagandisten der nationalsozialistischen Partei), Fritz Sauckel (Beauftragter für die Beschaffung von Arbeitskräften zur Zwangsarbeit), General Alfred Jodl, Martin Bormann (Kanzleileiter Hitlers), Franz von Papen (Vizekanzler Hitlers in der ersten Zeit nach dessen Machtübernahme), Arthur Seyß-Inquart (Reichskommissar in den besetzten Niederlanden), Albert Speer (führender Architekt Hitlers und Rüstungsminister), Konstantin von Neurath (erster Außenminister in Hitlers Regierung und erster Reichsprotektor von Böhmen und Mähren), Hjalmar Schacht (Wirtschaftsminister), Walter Funk (Wirtschaftsminister nach Schacht), Karl Dönitz (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, ihn ernannte Hitler vor seinem Selbstmord zu seinem Nachfolger), Erich Raeder (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis 1943), Baldur von Schirach (Leiter der „Hitlerjugend“ und Gauleiter von Wien) und Hans Fritzsche (Beauftragter für Radiopropaganda). Außerdem sollten noch Robert Ley (Leiter der DAF – der  „Deutschen Arbeitsfront“, die größte Organisation im Deutschen Reich) und Gustav Krupp von Bohlen und Hahlbach (ein Industrieller, in dessen Fabriken etwa 100.000 Zwangsarbeiter arbeiteten, von denen zwischen 70.000 und 80.000, in Folge der harten Bedingungen ums Leben kamen) vor Gericht stehen. Ley begang in seiner Zelle Selbstmord und Krupp stand wegen seiner Krankheit nicht vor Gericht.

Zwölf der Angeklagten wurden zum Tod verurteilt: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher, Sauckel, Jodl, Bormann und Seyß-Inquart. Das Urteil Bormanns, der nicht gefasst wurde, wurde in Abwesenheit verhängt. Göring begang in seiner Zelle Selbstmord und die restlichen zehn Verurteilten wurden am 16. Oktober 1946 gehängt. Heß, Funk und Raeder wurden zu lebenslanger Haft, Speer, Neurath, Dönitz und Schirach zu Gefängnisstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren verurteilt. Papen, Schacht und Fritzsche wurden freigesprochen.

Der Nürnberger Prozess war der erste Prozess in der Geschichte, in dem die Anführer eines Regimes, einer Regierung und einer Armee durch ein unabhängiges Gericht mit internationalem Charakter für Verbrechen, die in ihren Ländern verübt wurden, belangt wurden. An ihnen wurde kein standrechtlicher Prozess und keine Exekutierung gemäß Siegerentscheidung vollzogen, sondern ein Gerichtsprozess, der den Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit folgt mit Bereitstellung einer angemessenen Verteidigung für die Angeklagten. Die Richter waren Staatsbürger der Siegerstaaten – der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs.

Das Gericht legte fest, dass alle Anführer, Organisatoren, Anstifter und Komplizen, die an der Entscheidung und Umsetzung des gemeinsamen Plans oder an der Ausführung der Verbrechen selbst beteiligt waren, nicht nur für ihre eigenen Taten, sondern auch für alle Verbrechen, die jeder Mensch im Rahmen des Plans begangen hat, verantwortlich sind. Damit sollte verhindert werden, dass die Angeklagten straffrei ausgingen, sollte es unmöglich sein, ihre persönliche Verantwortung für die Verbrechen zu beweisen. Deshalb wurde beschlossen, dass die Beteiligung an und Mitgliedschaft in verbrecherischen Nazi-Organisationen, als Verbrechen geahndet werden. So etwa die Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Institutionen und Körperschaften, wie beispielsweise der Führung der nationalsozialistischen Partei, der SS, der Gestapo und der SA. Einer der sowjetischen Richter war der Meinung, womit er in der Minderheit war, dass man auch die Reichsregierung, den Generalstab der deutschen Armee und sein Oberkommando zu verbrecherischen Organisationen erklären müsse. 

In Folge der Erkenntnisse des internationalen Militärgerichts wurde unter anderem der Grundsatz formuliert, dass ausschließlich ein gegen Aggressoren geführter Verteidigungskrieg ein legitimer Krieg ist. Dieses Prinzip ist heute Grundsatz des Völkerrechts. Die Prinzipien des internationalen Gerichts in Nürnberg schufen die Grundlage für Gerichtsverfahren gegen andere Kriegsverbrecher in Europa und im Fernen Osten: Zum Beispiel die Verfahren, die die Amerikaner in Nürnberg in den Jahren 1946-1949 gegen nationalsozialistische Industrielle, Ärzte, Diplomaten und Juristen, gegen die Mörder von Geiseln und die Leiter der Einsatzgruppen und des Rasse- und Siedlungshauptamts durchführten, wie auch die Verfahren der Polen gegen die Kommandanten der Vernichtungslager Auschwitz und Treblinka, und Verfahren an anderen Orten, wie zum Beispiel der Eichmann-Prozess in Israel.

Die Zeugenaussagen, die im Nürnberger Prozess gemacht wurden, die Dokumente, die die Anklage präsentierte und sonstige Dokumentationen sind Quellen von höchster Wichtigkeit für das Studium der Zeit des Holocaust und für Bemühungen, die notwendig sind, um eine Wiederholung von völkerrechtlichen Verbrechen zu verhindern.