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Todesstrafe für das unbefugte Verlassen des Ghettos, 17.11.1941

Seit Januar 1941 hatte auf das unbefugte Verlassen des Ghettos eine Geldstrafe von 1000 Złoty oder ein Gefängnisaufenthalt von drei Monaten gestanden. Der nun geltende Exekutionsbefehl war ein großer Schock für die Ghettobevölkerung. Man nahm an, Heinz Auerswald, der deutsche Kommissar des Ghettos, wolle damit das Einschmuggeln von Waren aus dem nichtjüdischen Teil der Stadt unterbinden.

Aufgrund der kaum zum Überleben reichenden Rationen, die an die Juden im Ghetto ausgeteilt wurden, mussten die Menschen andere Wege finden, um an Lebensmittel zu kommen. Eine der gefährlichsten, aber auch wichtigsten Methoden, zusätzliche Waren ins Ghetto zu bringen, war der Schmuggel. Es gab zwei Arten von Schmugglern: Einzelschmuggler, die kleine Mengen für den eigenen Unterhalt brachten, und Gruppen professioneller Schmuggler, die den größten Teil der illegalen Lebensmittel einschleusten. Eine Möglichkeit, Lebensmittel ins Ghetto zu schmuggeln, bestand darin, durch die Tore zu gelangen, die von deutschen Gendarmen, polnischen Polizisten und Mitgliedern des jüdischen Ordnungsdiensts bewacht wurden. Gegen Bestechung waren die Wachen manchmal bereit, die Schmuggler passieren zu lassen.

Unter den zum Tode Verurteilten waren nicht wenige Frauen. Der hohe Anteil weiblicher Schmuggler hatte zwei Gründe: Erstens waren mehr Frauen im Ghetto. Oft wurden die Ehemänner zur Zwangsarbeit geschickt, und die Frauen, die zurückblieben, mussten nun allein für die Familie sorgen. Darüber hinaus war es für Frauen einfacher, sich unerkannt außerhalb des Ghettos zu bewegen. Männer, die Verdacht erregten, konnten hingegen aufgrund ihrer Beschneidung leicht als Juden identifiziert werden. Die drohende Todesstrafe machte den Schmuggel noch gefährlicher als zuvor. Trotzdem hörte er nicht auf, denn der Hunger im Ghetto zwang die Menschen, das Risiko einzugehen, gefasst und getötet zu werden.

Mit freundlicher Genehmigung des Jewish Historical Institute, Warschau